Dieses Kurzdossier ist Teil einer umfassenden Recherche zu Destructive Creations. Hier kommt ihr zum Studio-Dossier und zu den Kurzdossiers der anderen Spiele des Studios, War Mongrels, IS Defense und Ancestors Legacy.
Veröffentlichung und Rezeption
Der “Amoklauf-Simulator” Hatred wurde im Oktober 2014 mit einem Trailer vorgestellt und am 01.06.2015 digital auf Steam und der Webseite des Entwickler*innen-Studio Destructive Creations veröffentlicht. Schon zur Enthüllung wurde Hatred unter anderem von Eurogamer kritisch als “kontroverses Massenmörder-Spiel” bezeichnet. Reviews des Spiels nach Release fielen mit einem Metacritic-Durchschnitt von 43 größtenteils negativ aus, sowohl in Bezug auf die Spielmechaniken als auch auf die geschmacklose Umsetzung des Settings. Die GameStar vergibt in einer nach der Indizierung des Spiels (siehe unten) entfernten Review 33 von 100 Punkten und bezeichnet Hatred als “primitiven Müll”. Laut eigener Aussage ist Hatred als “Antwort auf den Trend der ‘politischen Korrektheit’ in Videospielen” entstanden und greift damit direkt ein beliebtes rechtes Narrativ mit auf.
Indizierung durch die BPjM
2016 schließlich prüft die Bundeszentrale für jugendgefährdende Medien (BPjM) Hatred auf Antrag der Kommission für Jugendschutz (KJM). Die Beurteilung fällt eindeutig aus:
Die Gewalthandlungen, insbesondere die Mord- und Metzelszenen, werden selbstzweckhaft und detailliert dargestellt. […] Der Selbstzweck findet seine drastischste Darstellung in den grausamen und brutalen Tötungsdarstellungen, die in den Dutzenden von Variationen der „Hinrichtungen“ zum Ausdruck kommen. […] Im ganzen Spiel herrscht ein sehr rauer, mitleidloser Umgangston, der von der Einführungssequenz bis zum Schluss durchgehalten wird. Menschen werden als „wertlos“, „Abfall“ oder „menschliche Schutzschilde“ bezeichnet. Gewalt wird hier als selbstverständliche Handlungsoption und als einziges Konfliktlösungsmittel präsentiert. (BPjM Aktuell 2/2016, S. 17)
Am 20.04.2016 stuft die BPjM Hatred daher als strafrechtlich relevanten Online-Inhalt ein und trägt es in den Teil D der Liste für jugendgefährdende Medien ein. Es ist somit in Deutschland nicht mehr käuflich zu erwerben. Die BPjM begründet die Indizierung mit dem menschenverachtenden Gewaltgrad und der Verherrlichung tödlicher Gewalt als Konfliktlösungsmittel:
Bei Kindern und Jugendlichen ist durch das Zugänglichmachen derartiger Inhalte eine sozial-ethische Desorientierung zu befürchten, das Risiko einer Verrohung Heranwachsender ist nicht auszuschließen. Dies kann auch zu einem nachhaltigen Empathieverlust gegenüber Opfern von Gewalttaten führen.
(BPjM Aktuell 2/2016, S. 17b)
Die BPjM räumt ein, dass nicht klar festzustellen sei, ob Hatred ein ideologisches Machwerk ist oder als Kunstwerk unter den Schutz von Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG fällt. Sie wägt daher präventiv die Kunstfreiheit gegen den Jugendschutz ab und kommt zum Schluss, dass auch dieser mögliche Schutz der Kunst im Fall von Hatred gegenüber dem ebenfalls verfassungsrechtlich geschützten Jugendschutz zurückgestellt werden müsse. Auch andere Seiten, die auf die Möglichkeit eingehen, Hatred als provokatives Kunstwerk zu interpretieren, kommen zu ähnlich gewichteten Urteilen. In einem Artikel, der Hatred als Kunstwerk ernst zu nehmen versucht, kommt etwa Kill Screen zu folgendem Schluss: “Als transgressives Kunstwerk ist Hatred ein Reinfall […] Die Entwickler*innen scheinen nicht zu verstehen, warum ein Publikum gewalttätige Videospiele spielen wollen würde.” Derselbe Artikel weist bereits früh darauf hin, dass Mitglieder von Destructive Creations reaktionäre Weltanschauungen vertreten und mit der Hass-Kampagne GamerGate sympathisieren.