Dieses Kurz­dossier ist Teil ein­er umfassenden Recherche zu Destruc­tive Cre­ations. Hier kommt ihr zum Stu­dio-Dossier und zu den Kurz­dossiers der anderen Spiele des Stu­dios, War Mon­grels, IS Defense und Ances­tors Lega­cy.

Inhaltswar­nun­gen
extreme Gewalt, Terroranschläge

Veröffentlichung und Rezeption

Der “Amok­lauf-Sim­u­la­tor” Hatred wurde im Okto­ber 2014 mit einem Trail­er vorgestellt und am 01.06.2015 dig­i­tal auf Steam und der Web­seite des Entwickler*innen-Studio Destruc­tive Cre­ations veröf­fentlicht. Schon zur Enthül­lung wurde Hatred unter anderem von Eurogamer kri­tisch als “kon­tro­ver­s­es Massen­mörder-Spiel” beze­ich­net. Reviews des Spiels nach Release fie­len mit einem Meta­crit­ic-Durch­schnitt von 43 größ­ten­teils neg­a­tiv aus, sowohl in Bezug auf die Spielmechaniken als auch auf die geschmack­lose Umset­zung des Set­tings. Die GameS­tar vergibt in ein­er nach der Indizierung des Spiels (siehe unten) ent­fer­n­ten Review 33 von 100 Punk­ten und beze­ich­net Hatred als “prim­i­tiv­en Müll”. Laut eigen­er Aus­sage ist Hatred als “Antwort auf den Trend der ‘poli­tis­chen Kor­rek­theit’ in Videospie­len” ent­standen und greift damit direkt ein beliebtes recht­es Nar­ra­tiv mit auf.

Indizierung durch die BPjM

2016 schließlich prüft die Bun­deszen­trale für jugendge­fährdende Medi­en (BPjM) Hatred auf Antrag der Kom­mis­sion für Jugend­schutz (KJM). Die Beurteilung fällt ein­deutig aus:

Die Gewalthand­lun­gen, ins­beson­dere die Mord- und Met­zel­szenen, wer­den selb­stzweck­haft und detail­liert dargestellt. […] Der Selb­stzweck find­et seine drastis­chste Darstel­lung in den grausamen und bru­tal­en Tötungs­darstel­lun­gen, die in den Dutzen­den von Vari­a­tio­nen der „Hin­rich­tun­gen“ zum Aus­druck kom­men. […] Im ganzen Spiel herrscht ein sehr rauer, mitlei­d­los­er Umgangston, der von der Ein­führungsse­quenz bis zum Schluss durchge­hal­ten wird. Men­schen wer­den als „wert­los“, „Abfall“ oder „men­schliche Schutzschilde“ beze­ich­net. Gewalt wird hier als selb­stver­ständliche Hand­lung­sop­tion und als einziges Kon­flik­tlö­sungsmit­tel präsen­tiert. (BPjM Aktuell 2/2016, S. 17)

Am 20.04.2016 stuft die BPjM Hatred daher als strafrechtlich rel­e­van­ten Online-Inhalt ein und trägt es in den Teil D der Liste für jugendge­fährdende Medi­en ein. Es ist somit in Deutsch­land nicht mehr käu­flich zu erwer­ben. Die BPjM begrün­det die Indizierung mit dem men­schen­ver­ach­t­en­den Gewalt­grad und der Ver­her­rlichung tödlich­er Gewalt als Konfliktlösungsmittel:

Bei Kindern und Jugendlichen ist durch das Zugänglich­machen der­ar­tiger Inhalte eine sozial-ethis­che Des­ori­en­tierung zu befürcht­en, das Risiko ein­er Ver­ro­hung Her­anwach­sender ist nicht auszuschließen. Dies kann auch zu einem nach­halti­gen Empathiev­er­lust gegenüber Opfern von Gewalt­tat­en führen.
(BPjM Aktuell 2/2016, S. 17b)

Die BPjM räumt ein, dass nicht klar festzustellen sei, ob Hatred ein ide­ol­o­gis­ches Mach­w­erk ist oder als Kunst­werk unter den Schutz von Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG fällt. Sie wägt daher präven­tiv die Kun­st­frei­heit gegen den Jugend­schutz ab und kommt zum Schluss, dass auch dieser mögliche Schutz der Kun­st im Fall von Hatred gegenüber dem eben­falls ver­fas­sungsrechtlich geschützten Jugend­schutz zurück­gestellt wer­den müsse. Auch andere Seit­en, die auf die Möglichkeit einge­hen, Hatred als pro­voka­tives Kunst­werk zu inter­pretieren, kom­men zu ähn­lich gewichteten Urteilen. In einem Artikel, der Hatred als Kunst­werk ernst zu nehmen ver­sucht, kommt etwa Kill Screen zu fol­gen­dem Schluss: “Als trans­gres­sives Kunst­werk ist Hatred ein Rein­fall […] Die Entwickler*innen scheinen nicht zu ver­ste­hen, warum ein Pub­likum gewalt­tätige Videospiele spie­len wollen würde.” Der­selbe Artikel weist bere­its früh darauf hin, dass Mit­glieder von Destruc­tive Cre­ations reak­tionäre Weltan­schau­un­gen vertreten und mit der Hass-Kam­pagne Gamer­Gate sympathisieren.